Verfasst von:
rainer am
07.09.2007 10:50
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THEMA: Stipendium -Arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
ich musste einen Teil meines Studienabschluss-Stipendiums zurückzahlen, da ich bekanntzugeben vergaß , dass ich mein Studium abgeschlossen hatte.
Kann ich diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
danke
rainer
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.09.2007 10:50
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THEMA: Re: Stipendium -Arbeitnehmerveranlagung |
Nachdem Sie Ihr Stipendium - nehme ich mal an - nicht versteuert haben, können Sie die Rückzahlung auch nicht als Absetzposten geltend machen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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