Hallo!
Es wird oft die Haftung des Wirtschaftsprüfers diskutiert, doch habe ich nichts über die Rechtsfolgen eines Versagungsvermerks für den gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft gefunden, der für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist.
Welche Konsequenzen hat ein Versagungsvermerk für den gesetzlichen Vertreter?
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