Verfasst von:
Flo 20 am
22.09.2007 08:53
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THEMA: FaBei + Steuer |
Hab eine komplizierte Frage und hoffe mir kann jemand helfen:
Ich habe in diesem Jahr ca. 900 € durch geringfügige Beschäfigung und bis jetzt ca. 4600 € auf Werkvertragsbasis verdient.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und ab wann muss ich mein Gehalt versteuern? Muss ich für die Zuverdienstgrenzen die beiden Gehälter zusammenzählen?
Ich bitte um Hilfe weil ich selbst überhaupt nicht durchblicke!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.09.2007 08:53
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THEMA: Re: FaBei + Steuer |
Solange das Einkommen aus dem Werkvertrag und der geringfügigen Beschäftigung € 10.900 nicht übersteigt, fällt keine Einkommensteuer an. Um die FBH nicht zu verlieren, dürfen Sie ein Einkommen von nur € 8.725 erzielen.
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