Verfasst von:
Birgit Huber am
23.01.2008 06:37
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THEMA: Sonderzahlung - monatlich oder jährlich? |
Sehr geehrte Damen und Herren,
zusätzlich zu meinem Gehalt wird eine erfolgsabhängige Prämie ausbezahlt. Die Prämie beträgt 10% meines Bruttogehalts (14x jährlich). Nun kann ich mich entscheiden, ob ich diese einmalig oder jeweils aufgeteilt auf 14 Gehälter ausgezahlt bekommen soll.
Die Personalabteilung hat mir mitgeteilt, dass es steuerlich günstiger ist, wenn ich mich für die 14x jährlich Variante entscheide. Wieviel bekomme ich weniger, wenn ich mir die Prämie einmal ausbezahlen lasse? Lässt sich das pauschal sagen? Wovon hängt das ab?
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
mit freundlichen Grüßen,
Birgit Huber
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Verfasst von:
Gerhard W. am
23.01.2008 06:37
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Verfasst von:
haraldox am
23.01.2008 06:37
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THEMA: Re: Sonderzahlung - monatlich oder jährlich? |
Auf jeden Fall monatlich, dann gilt die Prämie als laufender Bezug und erhöht somit das Jahressechstel (= 1/6 der Summe aller laufenden Bezüge des Jahres).
Prämien als einmalige Zahlungen (auch wenn regelmäßig ausbezahlt, z.B. jedes Quartal) gelten als sonstiger Bezug (Sonderzahlung).
Bekanntester Vertreter sonstiger Bezüge sind 13./14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachstzuschuss).
Auf sonstige Bezüge sind, bis zur Höhe des Jahressechstel, die zu entrichtenden Abgaben wie folgt begünstigt.
1. Begünstigter SV-Satz von 17%
2. Einmaliger Steuerfreibetrag von EUR 620
3. Darüber begünstigter Steuersatz von 6%
LG, Harald |
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