Verfasst von:
Philipp Holzbauer am
13.08.2008 18:46
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THEMA: Nettoeinkauf in Deutschland, aber in Österreich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt! |
Folgende Frage: Ich muss mit meinem Unternehmen dieses Jahr unter 36.000 € Brutto bleiben, da es sich nicht rentieren würde etwas darüber zu sein, und dann dafür die MwSt. abführen zu müssen. Folgich bin ich bei Einkäufen auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Nun steht (noch dieses Jahr) eine größere Investition bevor (Desktop PC im Wert von 1700 €) und ich dachte ein Schlupfloch entdeckt zu haben: mein Vorhaben war, über die UID Nummer einzukaufen: der Händler aus Deutschland würde dann automatisch nur den Netto Betrag verrechnen. Muss ich dann für das Jahr 2006 die 19% deutsche MwSt. die ich mir erspart hätte, ans Finanzamt zurückzahlen?
Oder wird der PC als Firmeninvestition sowieso total anders abgeschrieben?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.08.2008 18:46
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Verfasst von:
Philipp Holzbauer am
13.08.2008 18:46
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THEMA: Re: Nettoeinkauf in Deutschland, aber in Österreich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt! |
Nun, ich habe eine UID Nummer (UID: ATU63425779). In meinem Fall ist es so, das ich für 2006 rückwirkend Steuer zahlen muss (Umsatz ca. 45.000 €) - 2007 unter 36.000 bleiben werde - und für 2008 einen Umsatz von über 100.000 anpeile.
Ich könnte dem deutschen Händler also zumindest eine UID Nummer anbieten. Die Frage ist halt, ob das legal wäre, oder ich ans Finanzamt nachher die MwSt. zurückzahlen muss. Oder ob es legal ist, da es sich ohnehin um eine Investition handelt die über 3 Jahre (?) abgeschrieben wird.
Danke für die Hilfe! :)
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