Gilt das Datum der Rechnungslegung für Arztkosten oder das Datum der entsprechenden Zahlung?
z.B.
Rechnungsdatum:31.12.2007
Zahlung: 2008
Absetzbar im Jahr: 2007 oder 2008?
Ist theoretisch eine entsprechende Akonto-Zahlung ohne Rechnungslegung zulässig und damit die Absetzbarkeit im Jahr der Zahlung möglich?
z.B.
Akontozahlung: 31.12.2007
Rechnungslegung: 2008
Absetzbar im Jahr: 2007 oder 2008?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
07.11.2007 06:54