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Verfasst von: Osso am 07.11.2007 06:54
 


THEMA:  Krankheitskosten Absetzbarkeit für Arbeitnehmer
Gilt das Datum der Rechnungslegung für Arztkosten oder das Datum der entsprechenden Zahlung? z.B. Rechnungsdatum:31.12.2007 Zahlung: 2008 Absetzbar im Jahr: 2007 oder 2008? Ist theoretisch eine entsprechende Akonto-Zahlung ohne Rechnungslegung zulässig und damit die Absetzbarkeit im Jahr der Zahlung möglich? z.B. Akontozahlung: 31.12.2007 Rechnungslegung: 2008 Absetzbar im Jahr: 2007 oder 2008?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.11.2007 06:54
 


THEMA:  Re: Krankheitskosten Absetzbarkeit für Arbeitnehmer
Prinzipiell ist die außergewöhnliche Belastung in dem Jahr geltend zu machen, in welchem die Bezahlung erfolgt.
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