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Verfasst von: Uttenthaler Gustav am 12.11.2007 10:18
 


THEMA:  KEST Rückerstattung
Hallo! Mich würde interessieren welche Fälle für eine KEST- Rückerstattung in Frage kommen? weiß nur soviel: jahreseinkommen unter 10 000 € und kein Bezug von Kinderbeihilfe führen zu einer gesamten Rückerstattung der KEST. was ist zB wenn man so um die 15 000 € im Jahr verdient und keine Kinderbeihilfe bezieht? ab wieviel bezahlter KEST kann man was zurückbekommen?
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