Verfasst von:
Timo am
15.11.2007 09:39
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THEMA: Zukünftig Umsatzsteuer ausweisen |
Hallo,
bislang habe ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, würde aber jetzt gerne die USt ausweisen.
Nun habe ich gehört das man dann alle bisherigen Rechnungen quasi nachträglich auch mit USt versehen und dies dann auch an das Finanzamt abführen muss. Ist das richtig?
Wenn nicht, muss ich dem FA die Änderung mitteilen?
Danke.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
15.11.2007 09:39
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THEMA: Re: Zukünftig Umsatzsteuer ausweisen |
Wenn Sie mit UST arbeiten wollen, brauchen Sie zu allererst eine UID NUmmer.
Am einfachsten wäre, wenn Sie am 1.1.08 umsteigen würden.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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