Verfasst von:
Thomas am
16.11.2007 09:38
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THEMA: Provisionszahlung |
Hallo!
Ein Freund von mir hat eine Einzelfirma in Österreich, hat nun einen Auftrag abgewickelt und hat nun seinem Handelsvertreter die Provision überwiesen.
Nun meine Fragen:
1) Der Handelsvertreter muss meinem Freund nun die Honorarnote stellen, richtig?
2) Die Honorarnote ist ohne MwSt anzugeben, richtig?
3) Für meinen Freund ist sonst nichts zu tun, ausser dass er die Honorarnote seinem Steuerberater gibt, richtig?
Danke im Voraus!
Thomas
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Verfasst von:
Fritz G am
16.11.2007 09:38
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THEMA: Re: Provisionszahlung |
1) Der Handelsvertreter KANN, bzw. SOLLTE eine Honorarnote stellen, genausogut aber kann Ihr Freund eine Provisionsabrechnung in Form einer Gutschrift erstellen. Da die Überweisung schon erfolgte, scheint der Betrag ja bekannt zu sein.
2) Ob USt oder nicht anzugeben ist, ist davon abhängig, ob der Handelsvertreter USt-pflichtig ist oder nicht.
3) Honorarnote oder Provisionsgutschrift, sowie Zahlungsbeleg: zum Steuerberater. |
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