Wie wird eine Privateinlage (persönliches Erspartes), die zur Deckung des Geschäftskontos getätigt wurde, steuerlich bzw. buchhalterisch behandelt? Ist es richtig, dass dies keine betriebliche Einnahme darstellt und auch jederzeit wieder entnommen werden kann? Herzlichen Dank im Voraus für fachkundige Information.
mfg
Roman
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