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Verfasst von: Anita999999 am 20.11.2007 13:48
 


THEMA:  Keksebacken
Sehr geehrte Steuerberater! Ich backe für Bekannte und Verwandte Weihnachtskekse und bekomme dafür auch einen Unkostenanteil. Nun hat mich eine Bekannte von einer Kegelbahn angesprochen, bräuchte aber für die Buchhaltung eine Rechnung. Ich bin Hausfrau, wie soll ich mich verhalten. Danke für die Hilfe Anita
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.11.2007 13:48
 


THEMA:  Re: Keksebacken
Sie dürfen Ihr eine Rechnung schreiben, aber ohne Umsatzsteuer. Ich nehme an, dass Ihr Mann den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend macht und Sie keine Kinder haben. In diesem Fall dürfen Sie im Jahr € 2.000,-- verdienen, ohne das etwas passiert.Dabei dürfen Sie auch noch die Lebensmittel, die Sie kaufen abziehen.
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