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Verfasst von: Sascha am 30.11.2007 13:09
 


THEMA:  Werbungskosten bei berufsbegleitenden Studium
Hallo! Ich beginne im nächsten Jahr 2008 ein berufsbegleitendes Fern-Studium. Die Lehrveranstaltungen finden Freitags/Samstags statt. Meine Firma bezahlt mir die anfallendenden Kosten für das Studium. Mehr nicht. D.h. alle anderen Aufwendungen wie Anfahrtskosten (Studienort ist ca. 33 km entfernt), etc. muss ich selber zahlen. Ich bekomme keine Reisekosten von der Firma. Pro Jahr habe ich 2 Semester und es finden ca. an 6-7 Wochenenden Lehrveranstaltungen statt. Sowie eine ganze Woche als Vorbereitungs- und Prüfungswoche. Meine Frage nun, womit kann ich bei der Arbeitsnehmerveranlagung bei den Werbungskosten die besten Werte erzielen, bzw. können Sie mir mitteilen, welche Dinge ich als Werbungskosten absetzen kann, bzw. welche Belege ich aufbewahren muss. Vielen Dank! mfG Sascha
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.11.2007 13:09
 


THEMA:  Re: Werbungskosten bei berufsbegleitenden Studium
Alle Kosten, die Sie nicht ersetzt bekommen , können Sie als Werbungskosten geltend machen:Km-Geld oder Bahnfahrt,Taggelder bis zu 15x jährlich an denselben Ort,Bücher, Gebühren,etc
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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