Verfasst von:
mars25 am
08.12.2007 08:02
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THEMA: Vermietung Einfamilienhaus |
Hallo,
könnte mir jemanden helfen und sagen, wie es mit der Besteuerung von Mieteinkünften bei einem Einfamilienhaus aussieht??
Auf dem Haus sind noch Schulden, welche noch getilgt werden müssen. Kann ich den Zinsaufwand von der Steuer absetzen? Wie hoch ist die Umsatzsteuer - 10%? oder muss ich als Privatperson keine USt abführen?
Wenn ich nur Witwepension beziehe, sind die Mieteinnahmen einkommensteuerpflichtig?
Wäre über eine erste Auskunft und Anwort sehr dankbar. Danke und lg,
mars
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.12.2007 08:02
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THEMA: Re: Vermietung Einfamilienhaus |
Ihre Fragen können im Rahmen des Forums nicht ohne nähere Kenntnis der Einzelheiten beantwortet werden. Ich empfehle eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Verfasst von:
Nicolas am
08.12.2007 08:02
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THEMA: Re: Vermietung Einfamilienhaus |
Die Zinsen für die Finanzierung eines vermieteten Hauses sind idR als Werbungskosten von der Steuer abziehbar.
Die Mieteinnahmen (abzüglich aller Werbungskosten) sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, auch wenn zusätzlich "nur" eine Witwenpension bezogen wird. Allgemein gilt jedoch, dass unter rund EUR 10.000,-- Jahreseinkommen keine Steuer anfällt (dabei sind Pension und Mieteinkünfte zusammenzurechnen).
Umsatzsteuerlich sind grundsätzlich (zwingend) 10 % USt in Rechnung zu stellen, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken erfolgt.
Erfolgt die Vermietung nicht zu Wohnzwecken (sondern für gewerbliche Zwecke), besteht ein Wahlrecht entweder 20% USt oder gar keine USt in Rechnung zu stellen.
Grundsätzlich gilt im Bereich der Vermietung: Wenn Sie USt in Rechnung stellen (wahlweise 20% oder zwingend 10%), können Sie bei Ausgaben iZm der Vermietung die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern ("Vorsteuererstattung").
Wenn Sie wahlweise ohne USt fakturieren, können Sie die USt die in erhaltenen Rechnungen ausgewiesen ist, nicht zurückfordern.
Generell gilt für Sie aber - auch bei Vermietung zu Wohnzwecken - die Kleinunternehmerregelung; dh bei Umsätzen von weniger als EUR 30.000 p.a. muss keine USt in Rechnung gestellt werden.
Liebe Grüße
Nicolas |
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