Ich beziehe von meinem früheren Dienstgeber eine Zusatzpension und möchte für ihn nun geringfügig tätig sein.
Muss dieser Zusatzverdienst gemeinsam mit meiner Zusatzpension versteuert werden oder kann ich ihn als freiberuflicher Mitarbeiter steuerfrei vereinnahmen?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.12.2007 21:37