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Verfasst von: ek am 07.12.2007 10:48
 


THEMA:  AMS Honorarnote Fahrtkosten
Guten Tag! Ich bin derzeit beim AMS gemeldet und verdiene monatlich 352 € als DaF-Lehrerin. Das übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze genau um 11 €. Meine Betreuerin meinte, ich könnte die Fahrtkosten vom Betrag abziehen. Ich bekomme 6€ Fahrtkostenpauschale, also 48€ monatlich. Muss ich die bei der Honorarnote anführen und davon dann das Kilometergeld, das derzeit bei 0,376€/km liegt (wären 218€) abziehen? Wie verfasse ich die Honorarnote, damit alles rechtens zugeht? Danke sehr.
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