Verfasst von:
miky23 am
18.12.2007 14:56
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THEMA: Erbschaftssteuer |
Folgender Fall würde mich interessieren:
Haus mit Grundstück wird vor bzw. nach dem 31.7.2008 an eine Person vererbt.
Keine Verwandtschaft ist vorhanden (keine Pflichterben), es ist ein Alleinerbe eingesetzt der nicht verwandt ist.
a)Welche Steuern würden vor bzw. nach dem Fall der Erbschaftsteuer anfallen
b) Kann im vorhinein abgesichert werden dass auch bei einem Versterben vor dem 31.07 uU keine Steuer anfällt
Danke für Eure Hilfe
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Verfasst von:
Nicolas am
18.12.2007 14:56
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THEMA: Re: Erbschaftssteuer |
ad a) Die Erbschaftsteuer hängt vom Wert der Erbschaft ab, wobei bei einer Liegenschaft der Wert der Erbschaft vom dreifachen Einheitswert berechnet wird (was idR auch weniger ist als der "tatsächliche" Wert).
Der Steuersatz kann - je nach Höhe der Erbschaft - bei nicht verwandten Personen bis zu 60% betragen!
Zusätzlich wird bei einer Grundstücks-Erbschaft auch Grunderwerbsteuer anfallen (sog. GRESt-Äquivalent), die bei nicht verwandten Personen 3,5% beträgt.
Liebe Grüße
Nicolas
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