Verfasst von:
Lisa am
08.12.2007 07:13
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THEMA: privatverkauf von laptop |
ich will meinen gebrauchten laptop privat verkaufen. ist es richtig, dass ich hier keine steuer verrechnen muss, da diese ja schon beim kauf vom laptop bezahlt wurde? und der käufer darf sich demnach dann auhc keine vorsteuer abziehen.
bitte um antwort ob ich richtig liege - danke!
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Verfasst von:
abel am
08.12.2007 07:13
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THEMA: Re: privatverkauf von laptop |
Steuer müsstest du nur verrechnen, wenn es ein gewerblicher Verkauf wäre. Bis EUR 22.000 Jahresumsatz gibt es eine Befreiung von der UST Pflicht. |
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