Verfasst von:
Nicolas am
12.12.2007 13:37
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THEMA: Anmeldung SVA |
Kann mir bitte jemand bei folgender Frage helfen:
Ab Beginn einer selbständigen Tätigkeit (hier: Physiotherapeut), besteht ja grundsätzlich Vollversicherungspflicht in der GSVG, oder?
Was passiert eigentlich, wenn man sich (viel) zu spät bei der SVA meldet (in meinem Fall um ein Jahr)?
Wie hoch sind da die Strafen?
Oder: Wäre es nicht besser, der SVA nichts rückwirkend zu melden und so zu tun, als hätte man mit der Tätigkeit erst jetzt begonnen?
Steuerlich habe ich kein Problem, weil der Gewinn unter EUR 10.000,-- liegt und als Physio ja die Umsätze unecht USt-befreit sind, oder?
Vielen Dank und liebe Grüße
Nicolas
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.12.2007 13:37
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THEMA: Re: Anmeldung SVA |
Versicherungspflicht als "Neuer Selbständiger"entsteht ab einem Jahresgewinn von € 6.400,--.
Wenn die SVA den Steuerbescheid vom Finanzamt erhält, bevor man sich angemeldet hat,werden 9% Zuschlag verrechnet.
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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