Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Nicolas am 12.12.2007 13:37
 


THEMA:  Anmeldung SVA
Kann mir bitte jemand bei folgender Frage helfen: Ab Beginn einer selbständigen Tätigkeit (hier: Physiotherapeut), besteht ja grundsätzlich Vollversicherungspflicht in der GSVG, oder? Was passiert eigentlich, wenn man sich (viel) zu spät bei der SVA meldet (in meinem Fall um ein Jahr)? Wie hoch sind da die Strafen? Oder: Wäre es nicht besser, der SVA nichts rückwirkend zu melden und so zu tun, als hätte man mit der Tätigkeit erst jetzt begonnen? Steuerlich habe ich kein Problem, weil der Gewinn unter EUR 10.000,-- liegt und als Physio ja die Umsätze unecht USt-befreit sind, oder? Vielen Dank und liebe Grüße Nicolas
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.12.2007 13:37
 


THEMA:  Re: Anmeldung SVA
Versicherungspflicht als "Neuer Selbständiger"entsteht ab einem Jahresgewinn von € 6.400,--. Wenn die SVA den Steuerbescheid vom Finanzamt erhält, bevor man sich angemeldet hat,werden 9% Zuschlag verrechnet. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.