Verfasst von:
Melanie am
21.12.2007 06:10
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THEMA: Prämienzahlung |
Guten Abend!
Ich bin Angestellte in einer Firma, allerdings auf Teilzeit (25h/Woche) und bekomme zweimal jährlich eine Prämie ausgezahlt (Januar+Juli) sowie Urlaubsgeld (Juni) und Weihnachtsgeld (November). Wie genau wird das mit der Prämie gerechnet, da ich ja nach der 2. Sonderzahlung die Prämie anders versteuert wird. Kann mir da jmd. weiter helfen. Ich habe mit der Novemberabrechnung über 600 Euro an Abzügen, obwohl ich (normalerweise) unter der Lohnsteuergrenze liege. ich nehme an, ich kann mir durch den Arbeitnehmerausgleich einen Teil der STeuer zurück holen?
Vielen Dank.
Melanie
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Verfasst von:
Daniela J am
21.12.2007 06:10
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THEMA: Re: Prämienzahlung |
Hallo Melanie!
Wird Deine Prämie wie eine Sonderzahlung abgerechnet oder unterliegt sie dem laufenden Bezug. Für Sonderzahlungen gibt es einen Lohnsteuerfreibetrag von € 620,-- pro Jahr. Ist dieser Freibetrag aufgebraucht, zahlt man 6% Lohnsteuer von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Übersteigen diese Sonderzahlungen das Jahressechstel (das ist meist gegen Ende des Jahres der Fall - d.h. deine Sonderzahlungen sind höher als ein sechstel deiner laufenden Bezüge)dann unterliegt der das Jahresechstel übersteigende Betrag der laufenden Lohnsteuer.
Wenn sie wie ein laufender Bezug versteuert wird, dann ist in jenen Monaten, in denen eine Prämie ausbezahlt wird, die Lohnsteuerbemessungsgrundlage so hoch, dass du Lohnsteuer bezahlst.
Im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung wird das Gesamteinkommen auf das ganze Jahr verteilt. Wenn Du normalerweise keine Lohnsteuer zahlst, wirst Du im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung entweder die gesamte oder einen Teil davon zurückerhalten - je nachdem in welche Lohnsteuerprogression du fällst.
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