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Verfasst von: s* am 21.12.2007 15:04
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung
hallo... ich habe dieses jahr als angestellte gearbeitet, bin außerdem auch als freie dienstnehmerin beschäftigt und arbeite auf Werkvertragsbasis...bin aber mit meinen einkünften aus dem werkvertrag unter 4.093,- euro... ich bin studentin und bei der krankenversichrung meiner eltern mitversichert... muss ich eine einkommensteuererklärung abgeben oder wie funktioniert das??? kann ich auch einfach nichts machen???
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.12.2007 15:04
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung
Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.Sie werden, wenn Sie mit den Eink. als Angestellte zusammen über € 10.000,-- im Jahr verdient haben, Einkommensteuer nachzahlen müssen.Die 4.093,-- Grenze gilt nur für die Sozialversicherung.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.12.2007 15:04
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung
Der "Nettobetrag" aber die Lohnsteuer selbst dürfen Sie nicht abziehen.
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