Verfasst von:
s* am
21.12.2007 15:04
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THEMA: Einkommensteuererklärung |
hallo...
ich habe dieses jahr als angestellte gearbeitet, bin außerdem auch als freie dienstnehmerin beschäftigt und arbeite auf Werkvertragsbasis...bin aber mit meinen einkünften aus dem werkvertrag unter 4.093,- euro...
ich bin studentin und bei der krankenversichrung meiner eltern mitversichert...
muss ich eine einkommensteuererklärung abgeben oder wie funktioniert das??? kann ich auch einfach nichts machen??? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
21.12.2007 15:04
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THEMA: Re: Einkommensteuererklärung |
Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.Sie werden, wenn Sie mit den Eink. als Angestellte zusammen über € 10.000,-- im Jahr verdient haben, Einkommensteuer nachzahlen müssen.Die 4.093,-- Grenze gilt nur für die Sozialversicherung.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
21.12.2007 15:04
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