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Verfasst von: MS am 20.12.2007 12:00
 


THEMA:  Werkvertrag - Bezahlung - Steuer
Sehr geehrtes Forum-Team, im Dezember dieses Jahres (2007) beginne ich zusätzlich zu meinem Vollzeitjob (Dienstvertrag) einen Nebenjob auf Werkvertragsbasis. Wenn ich im Dezember ca. 100€ dazuverdiene (und die Honorarnote Ende Dezember schreibe), aber das Geld erst im Jänner des darauffolgenden Jahres auf meinem Konto eingelangt, muss ich die €100 stuerlich 2007 oder 2008 abführen? Macht es einen Unterschied (in welchem Jahr ich das Geld versteuere) ob ich die Einkommen-Ausgaben-Rechnung mache, oder mich an die pauschalierten Betriebsausgaben halte? Ich hoffe, Sie können mir helfen!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.12.2007 12:00
 


THEMA:  Re: Werkvertrag - Bezahlung - Steuer
Sie dürfen neben einem Vollzeitjob € 730,-- jährlich steuerfrei dazuverdienen. Es muß immer in dem Jahr versteuert werden, in dem das Geld zufließt. Ob Sie pauschalieren oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, wird davon abhängen, wieviel Betriebsausgaben Sie zusammenbekommen.
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