Verfasst von:
MS am
20.12.2007 12:00
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THEMA: Werkvertrag - Bezahlung - Steuer |
Sehr geehrtes Forum-Team,
im Dezember dieses Jahres (2007) beginne ich zusätzlich zu meinem Vollzeitjob (Dienstvertrag) einen Nebenjob auf Werkvertragsbasis.
Wenn ich im Dezember ca. 100€ dazuverdiene (und die Honorarnote Ende Dezember schreibe), aber das Geld erst im Jänner des darauffolgenden Jahres auf meinem Konto eingelangt, muss ich die €100 stuerlich 2007 oder 2008 abführen?
Macht es einen Unterschied (in welchem Jahr ich das Geld versteuere) ob ich die Einkommen-Ausgaben-Rechnung mache, oder mich an die pauschalierten Betriebsausgaben halte?
Ich hoffe, Sie können mir helfen!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.12.2007 12:00
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THEMA: Re: Werkvertrag - Bezahlung - Steuer |
Sie dürfen neben einem Vollzeitjob € 730,-- jährlich steuerfrei dazuverdienen.
Es muß immer in dem Jahr versteuert werden, in dem das Geld zufließt.
Ob Sie pauschalieren oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, wird davon abhängen, wieviel
Betriebsausgaben Sie zusammenbekommen.
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