ich bin student, wohnhaft in österreich, und es hat sich mir eine möglichkeit aufgetan, auf honorarbasis für einen deutschen auftraggeber ghostwriting zu betreiben.
ich darf wegen der studienbeihilfe nicht mehr als 5.814 euro im jahr verdienen.
meine frage nun - was muss ich machen? wenn ich diesen betrag im jahr nicht überschreite, muss ich mich trotzdem als selbstständiger anmelden?
muss ich die honorarnote (die ich ja ausstellen muss) mit der österreichischen mwst verrechnen? sonstige abzüge beachten?
muss ich mein einkommen überhaupt, wenn es diese 5.814 euro nicht überschreitet, irgendwo angeben?
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