Verfasst von:
Franz K. am
23.12.2007 10:02
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THEMA: Verlust aus Vorjahr |
Guten Abend geschätzte User und Profis,
als Einzelunternehmer mit einem noch jungen Unternehmen richten sich meine Gedanken langsam aber doch an den immer näher kommenden Jahresabschluß, weshalb ich mir hier erlaube eine Frage zu stellen wo ich mir nicht ganz sicher bin.
Ich habe zwar aus schulischer Laufbahn in punkto Steuern zwar gute Kenntnisse, bin mir aber in diesem Punkt nicht schlüssig und konnte diesbezüglich auch keine wirklich hilfreichen Infos ausfindig machen.
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Mein Kurz-Steckbrief
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Hauptberuf: Vollzeit beschäftig als Arbeiter
Nebenberuf: Gewerbetreibender Einzelunternehmer
UST: Ja, freiwillig UST veranlagen lassen weil viel mit EU-Partnern und Unternehmen zu tun
SV: JA, verpflichtende Unfallvers. da auf Grund von Vollzeitjob im Hauptberuf bereits versichert
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Meine Frage
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Im Vorjahr hatte ich meinen ersten Jahresabschluß zu machen. Wie es üblich ist beim Neustart hatte ich mehr Ausgaben als Einnahmen und bin daher mit einem Minus ins neue Geschäftsjahr gestartet. Durch das Minus habe ich auch vom FA die von meinem Arbeitgeber bezahlte Lohnsteuer zurückerhalten.
Wie ist es nun mit dem nächsten Jahresabschluß. Kann bzw. ist dieses Minus vom Vorjahr im kommenden Jahresabschluß zu berücksichtigen und wie ist bei der zurückerhaltenen Lohnsteuer vorzugehen? Wird diese als Einnahme geführt oder nicht?
Ich möchte mich im Voraus für alle Tipps und Infos bedanken und wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!!!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
23.12.2007 10:02
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THEMA: Re: Verlust aus Vorjahr |
Der Verlust hat sich steuerlich bereits im Vorjahr ausgewirkt -> Gutschrift Lohnsteuer
Die Gutschrift der Lohnsteuer ist nicht als Einnahme zu berücksichtigen, da es sich um eine private Steuer handelt. Eventuelle Einkommensteuerzahlungen mindern auch nicht den Gewinn.
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