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Verfasst von: Helmut R. am 24.12.2007 15:22
 


THEMA:  Umsatzsteuerfrage Kleinunternehmer
Guten Tag, Bin Kleinunternehmer und daher Umsatzsteuerbefreit, wohnhaft in Österreich. Ich habe einen Vertrag mit einer deutschen GmbH , welcher ich Werbeflächen im Internet zur Verfügung stelle, und die Einnahmen aus diesen Projekten werden zu einem gewissen Teil mir ausbezahlt und einen gewissen Teil behält sich die GmbH sozusagen als Provision ein. Monatlich bekomme ich eine Abrechnung in Form einer Gutschrift, darin wird ein Gesamtbetrag in € angegeben welcher mir ausbezahlt wird. Und darunter steht :"Es gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. §13b USTG." Bedeutet dieser Satz jetzt quasi das der angeführte Betrag "Netto" ist, also ohne deutscher Umsatzsteuer? Denn wenn er Brutto wäre müsste ich die darin enthaltene Umsatzsteuer ja ans Finanzamt zahlen, da ich dann ja der GmbH Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hätte, was ich aber Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht darf. Ich frage deshalb da ich dies erst seit Kurzem mache, und meine Kontaktperson bei der GmbH dazu auch noch nichts gesagt hat. Unter "Vertrag" stehe ich bei besagter GmbH als Privatperson. Frohe Weihnachten schon mal! mfg Ranegger
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