Verfasst von:
Michaela Bruckner am
27.12.2007 17:31
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THEMA: Werkvertragsbasis oder Gewerbeschein? |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zur Zeit in Karenz, beziehe KBG, FBH und bin geringfügig beschäftigt à 330 pro Monat.
Ich habe die Möglichkeit für meinen Arbeitgeber, für den ich geringfügig angestellte bin, zusätzlich das Marketing zu machen. Entweder mit Werkvertrag oder ich melde eine Werbeagentur als Kleinstunternehmer an und verrechne über das Gewerbe.
Ich kann im einen Monat garnichts verdienen und im nächsten 700 Euro, ist also schwer absehbar (neben der geringfügigen Tätigkeit).
Mit welcher Variante bleibt unterm Stich mehr über, abzüglich Steuern/Abgaben/Mitgliedsbeiträge etc.?
Wird mein geringfügiges Einkommen durch eine selbständige Tätigkeit (mit oder ohne Gewerbeanmeldung) steuerpflichtig?
Wieviel kann man etwa rechnen bleibt einem beim Gewerbe als Einzelunternehmer vom Gewinn über? Mein Arbeitgeber hat sich 10-15 Euro pro Stunde vorgestellt, aber bleibt da nicht viel zu wenig "Stundenlohn" über, nach Abzug aller Steuern/Abgaben/Mitgliedsbeiträge etc.?
Herzlichen Dank
Michaela Bruckner
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.12.2007 17:31
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THEMA: Re: Werkvertragsbasis oder Gewerbeschein? |
Wenn Sie mit "Werkvertragsbasis"meinen,als "Neue Selbständige", dann ist zu der Variante m. Gewerbeschein steuerlich kein Unterschied.
Wenn es im Jahr nicht mehr als 4.000,-- sind, dann brauchen Sie auch in keinem der beiden Fälle Sozialversicherung zahlen.
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