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Verfasst von: Steffi am 27.12.2007 17:22
 


THEMA:  Sonderausgaben
Ich habe vor kurzem gehört, dass es bei einem Einkommen von über 50.000 nicht möglich ist, Sonderausgaben abzuschreiben. Stimmt das? Und wenn ja, gilt das nur für Arbeitnehmer oder auch für Selbständige? Sind außergewöhnliche Belastungen davon auch betroffen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.12.2007 17:22
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben
Gilt für alle. Bei der a.g.Bel.gilt eine zumutbare Mehrbelstung, die bei einem Einkommen v.über 50.000,-- bei ca 6.000,- liegt. Erst was darüber ist,wirkt sich steuerlich aus.
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