Verfasst von:
Polo am
30.12.2007 20:22
|
|
THEMA: KMU-Förderungsgesetz 2006 |
Kann ich bitte eine kostenlose, unverbindliche erhalten?
Ich hätte nämlich bitte eine Frage zum KMU-Förderungsgesetz 2006.
Wir haben um EUR 1.500,- Wertpapiere gekauft, da wir Einnahmen/Ausgaben-Rechner sind und einen Gewinn von ca. EUR 8.000,- erreichen werden.
Wie soll ich nun den Ankauf verbuchen? - Darf dieser in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden?
Muss ich die Wertpapiere in meinem Anlagenverzeichnis aufnehmen (mit Nutzungsdauer 4 Jahre) und abschreiben?
Welchen Wert muss ich in der Steuererklärung auf der dafür vorgesehenen Stelle anführen? Den Anschaffungswert?
Vielen Dank im Voraus für Ihre schnelle Antwort. |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.12.2007 20:22
|
|
|
|