Verfasst von:
Michael am
29.12.2007 21:34
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THEMA: Doppelbesteuerungabkommen |
Hallo!
1) Ich wohne in Österreich. In diesem Jahr habe ich in Polen 8000 EUR und in Österreich 6000 EUR verdient (2 verschiedene Arbeitgeber). Laut Doppelbesteuerungabkommen wird mein Lohn aus Polen nicht in Österreich besteuert. Laut DBA kann (?) er allerdings auf die Höhe der österreichischen Steuer wirken. Was bedeutet das Wort „kann“? Wird in diesem Fall die Befreiungsmethode mit Progressionvorbehalt angewandt?
2) Seit 4 Monaten habe ich in Polen ein Sparbuch mit Investmentfond (für 12 Monaten). KEST in Polen beträgt 19%, in Österreich 25%. Soll ich die Unterschied 6% jetzt bei der Steuererklärung nachzahlen? Oder warten bis ich das Geld behebe?
3) Wenn man in Polen ansässig ist und in Österreich arbeitet, kann man bis 30 x 45 EUR Tagegelder von der Steuer abziehen. Gibt es auch ähnliche Abzüge in Österreich ?
Beste Grüsse
Michael
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Verfasst von:
1st am
29.12.2007 21:34
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THEMA: Re: Doppelbesteuerungabkommen |
Bzgl. Punkt 3
Ich möchte Diäten für Auslandsreisen nach Polen (Arbeit in Aufsichtsrat einer Firma – keine Beziehungen mit meiner österreichischen Firma) von der Lohnsteuergrundlage abziehen. Ich habe keine Rechnungen von den Hotels usw. Nächtigungpauschale für Polen beträgt 25 EUR. Kann ich solche Diäten berücksichtigen und wenn ja, dann wie viele? (max 15?)
Vielen Dank im Voraus
Michael
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