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Verfasst von: Hans am 03.01.2008 16:37
 


THEMA:  Gründung Personengesellschaft
Hallo, Ich arbeite in Deutschland als Angestellter (Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft: Österreich) und will eine Geschäftsidee verwirklichen. Eine Personengesellschaft zu gründen wäre optimal. Ich nehme an – bin mir aber nicht sicher – dass Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Ausland gleich behandelt werden wie dieselben Einkünfte in Österreich. Ich kann also nicht sagen, nur weil ich im Ausland arbeite und in Österreich eine Personengesellschaft habe, dass ich in Österreich nur selbstständig tätig bin. Ich nehme an, dass anfangs nur sehr geringe Gewinne erzielt werden können, vielleicht muss ich auch nach einiger Zeit aufgeben, da sich die Idee als doch nicht so gut herausstellt. Deswegen frage ich, ob es bei OG’s auch Grenzen gibt unter denen man nicht sozialversicherungspflichtig ist. (Bei Neuen Selbstständigen ist das ja meines Wissens entweder ca. 6.600€ oder ca. 4000€ bei weitern unselbstständigen Einkünften.) Weiters frage ich, ob folgende Annahmen richtig sind: Unter 22.000€ Umsatz pro Jahr keine Umsatzsteuer wegen Kleinstunternehmerregelung. Da ich ja in Deutschland angestellt bin und somit über 10.000€ Einkommen habe bin ich ganz normal Einkommenssteuerpflichtig. Wenn jedoch die Arbeitstelle in Deutschland wegfallen würde und mein Einkommen unter 10.000€ /Jahr wäre, würde ich mir dann die Einkommenssteuererklärung sparen? Vielen Dank Hans
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.01.2008 16:37
 


THEMA:  Re: Gründung Personengesellschaft
Wenn die OG einen Gewerbeschein hat, gilt die Kleinunternehmerbefreiung in d.SVA nicht. Die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer beträgt € 30.000,--.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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