Sg. Damen und Herren!
Seit 5 Jahren organisiere ich auf Werkvertragsbasis, im Rahmen der Kleinunternehmerregelung für ein Medizintechnisches Labor Transporte von radioaktiven Injektionslösungen.
Diese Fahrten (ungefähr 60000km/Jahr) führte mein Ehemann mit seinem eigenen PKW, gegen Abgeltung der Aufwandsentschädigung, in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes aus.
Da nun ab 01.01.2008 nur mehr max. 30000 km lohnsteuerfrei an Arbeitnehmer ausbezahlt werden dürfen, meine Frage ob ich dann für die weiteren Fahrten, das Auto meines Ehemannes oder Sohnes ausborgen darf und dafür Kilometergeld verrechnen und als Ausgaben absetzen darf?
Mit fG und bestem Dank
Gabriela
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