Verfasst von:
Lord Loki am
11.01.2008 12:34
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THEMA: Freier Dienstnehmer - Steuern |
Hallo
ich hab mich schon etwas durchgelesen, bin aber noch immer nicht ganz schlau geworden, deswegen meine Fragen:
Ich bin zur Zeit als Freier Dienstnehmer für 20 Stunden beschäftigt. Als Stundensatz wurden 13 EUR Brutto vereinbart.
Das bedeutet für mich ich muss noch den DN Anteil der SV (13,85%) und die Einkommensteuer am Jahresende ans Finfanzamt abführen.
Was für mich momentan interessant ist, wird die Einkommensteuer vom gesamten Einkommen, oder vom Gewinn (Gesamtes Einkommen minus pauschaler Betriebsausgabenabzug und den DN Anteil der SV)berechnet.
Kurz vorgerechnet:
12 Monate mal 88 Stunden (mittel 20 Stunden pro Woche) mal 13 EUR
= 13728 EUR
Abzug SV Anteil (13,85 % = 1901 EUR) und pauschale Betriebsausgaben (12 % = 1647 EUR)
ergibt: 10179
Laut Steuerrechner vom Finanzamt (allerdings für das Jahr 2006 - bin mir bei der Eingabe auch nicht sicher ob es die richtige war - Kennzahl 330) ergibt das Steuern in der Höhe von 46 EUR.
Kann das in etwa stimmen, oder lieg ich da total daneben?
Wenn man die 13728 EUR ohne Abzüge versteuert müsste ich nämlich schon 1406 EUR zahlen.
Der Unterschied ist ja nicht ganz unerheblich (1 zu 30,6 !!!).
Danke Lukas |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.01.2008 12:34
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer - Steuern |
Die in Ihrem Beispiel dargestellte Berechnung ist richtig.
Allerdings müsste der DN-Anteil der SV von Ihrem Auftraggeber einbehalten und bereits an die Gebietskrankenkasse abgeführt worden sein.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.01.2008 12:34
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Verfasst von:
Freier Dienstnehmer (ASVG) am
11.01.2008 12:34
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer - Steuern |
Guten Abend!
Ich bekomme demnächst einen freien Dienstvertrag (ASVG) und einen Monatslohn von 2.500,-- plus 20% MWSt. Ich werde dem Unternehmen aller Voraussicht nach keine Rechnungen stellen, sondern bekomme das Geld jeweils am Monatsende überwiesen. Muss ich nun die 20% MWSt dem Finanzamt melden bzw. generell Umsatzsteuermeldungen machen oder einfach nur die Einkommensteuer ins Kalkül ziehen? Ich danke Ihnen SEHR für Ihre Hilfe!
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