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Verfasst von: itzra am 03.01.2008 11:18
 


THEMA:  ESt und Kest
Ich habe im Jahr 2007 Arbeitslosengeld und eineinhalb Monaltsgehälter aus einem anschließendem Dienstverhältnis bezogen. Weiters liege ich mit meinem Jahreseinkommen inklusive Zinsen auf Sparguthaben unterhalb von 10 TEuro. (keine Familienbeihilfe bezogen) D.h. mittels dem Formular E3 könnte ich mir die KEST auf meine Sparguthaben rückerstatten lassen. Nun ist es aber so das ich zusätzlich Wertpapiere in einem Auslandsdepot habe, und dadurch sowieso eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss (E3). Meine Frage ist nun ob ich beide Formulare abgeben muss, oder die Rückerstattung der KEST austomatisch mit dem Formular E3 veranlasst wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Danke
Verfasst von: itzra am 03.01.2008 11:18
 


THEMA:  Re: ESt und Kest
Korrektur: > .....Einkommenssteuererklärung > abgeben muss (E1). Meine Frage ist nun ob ich beide Formulare > abgeben muss, oder die Rückerstattung der KEST austomatisch mit > dem Formular E1 veranlasst wird, wenn alle Voraussetzungen > erfüllt sind. > Danke >
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