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Verfasst von: ATS83143 am 04.01.2008 12:21
 


THEMA:  Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer gilt ja auch für Wirtschaftsgüter also auch für KfZ. Ärgere mich immer über jährlichen Wertverlust. Spekulationsfrist für Wirtschaftsgüter ist ja 1 Jahr. Angenommen ich würde mein Auto (Kaufpreis 40kEUR) innerhalb eines Jahres an meine Frau (VK 32kEUR) verkaufen. Könnte ich dann die Differenz von 8000.-EUR als Spekulationsverlust geltend machen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.01.2008 12:21
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer
Nein, Spekulatonsverluste können nur m. Spekulationsgewinnen gegengerechnet werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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