Die Spekulationssteuer gilt ja auch für Wirtschaftsgüter also auch für KfZ.
Ärgere mich immer über jährlichen Wertverlust.
Spekulationsfrist für Wirtschaftsgüter ist ja 1 Jahr.
Angenommen ich würde mein Auto (Kaufpreis 40kEUR) innerhalb eines Jahres an meine Frau (VK 32kEUR) verkaufen. Könnte ich dann die Differenz von 8000.-EUR als Spekulationsverlust geltend machen?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.01.2008 12:21