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Verfasst von: Anke Fritz am 06.01.2008 12:32
 


THEMA:  Kindergeld und Vermietung
Ich habe das gesamte Jahr 2007 Kindergeld bezogen. Zusätzlich vermiete ich seit Jänner 2007 ein Lokal (steuerfrei weil Kleinunternehmer) (Miete € 450,--, BK €192,-, Heizung € 100,--). Ansonsten habe ich keinerlei Zusatzeinkünfte. Muss ich für diese Vermietung Steuern zahlen bzw. bin ich verpflichtet einen Jahresausgleich zu machen, da das Kindergeld meines Wissens ja nicht als Einkommen deklariert ist und ich somit ja kein Einkommen habe? Bitte um kurze Antwort. Danke.
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.01.2008 12:32
 


THEMA:  Re: Kindergeld und Vermietung
Dem Finanzamt müssen Sie melden, dass Sie Einkünfte aus Vermietung erzielen. Bis zu einem Jahreseinkommen von € 10.000 fällt keine Einkommensteuer an.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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