Hi!
Ich hätte einige Fragen bezüglich Arbeitnehmerveranlagung:
1. Krankenentgeld:
Ich war 2007 paar mal krank und habe Krankenentgeld (laut Gehaltszettl) bekommen (c.a. 40 €). Ich habe auf AK Seite gelesen, dass man Pflichtveranlagung machen muss, wenn man mehrere Einnahmequellen hat, wie zB 2 Jobs, Krankengeld, etc. Muss jetzt ich Pflichtveranlagung machen?
2.Sonderausgaben:
2.a) Kann ich den Kapitel "Sonderausgaben" überhaupt vergessen, wenn ich über 50K im Jahr verdiene, oder? Ist da überhaupt Brutto oder Netto gemeit? Soll ich alles (Wahlarztversicherung, Ablebensversicherung (für Kredit), Anuitätenrückzahlungen für Genossenschaftswohnung) bei meinen Frau eintragen? Sie verdient aber so wenig (20St/Woche), dass sie kaum Steuer zahlt, d.h sie ist "schnell" beim Negativ-Steuer und das wars auch.
2.b) Was kann ich/Frau bei Kauf von einen neubau-Wohnung absetzten?
3. Alleinverdienerabsetzbetrag:
Derzeit 1 Kind, 2te kommt. Was kann man machen, wenn (voraussichtlich) mein Frau (mit Wochengeld) über den 6000 € kommt? Entbindung (für 2.te Kind) voraussichtlich 1.7., 8 Wochen davor und danach Wochengeld. Ich kann für 2008 den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht beantragen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
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