Hallo, ich hab noch zwei Fragen, zu meinem letzten Thread:
Als freier Dienstnehmer bezahlt man jetzt (seit 1.1.2008) um die 17% DN Anteil der SV - ist man dafür auch arbeitslosen versichert?
Wenn man in dem Jahr auch Angestellter ist erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 10900 EUR - soweit stimmt das doch?
Aber wie lange muss ich als Angestellter beschäftigt sein? Hätte möglicherweise hin und wieder die Möglichkeit für ein paar Tage (bis zu 1 - 2 Wochen) als Angestellter nebenbei zu arbeiten. In wie weit beeinflusst mich das? Gibt es da eine bestimmte Zeit die ich als Angestellter tätig sein muss um die 10900 zu erreichen?
Wird das Gehalt, dass ich da verdiene irgendwie in die Berechnung eingebracht, die für das Gehalt als freier Dienstnehmer angestellt wird?
Wie verhält sich das mit den Krankenkassen? Freier Dienstnehmer WGKK, Angestellter wäre NÖGKK?
Danke vielmals
Lukas |
|