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Verfasst von: Lord Loki am 08.01.2008 15:45
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer und Angestellter
Hallo, ich hab noch zwei Fragen, zu meinem letzten Thread: Als freier Dienstnehmer bezahlt man jetzt (seit 1.1.2008) um die 17% DN Anteil der SV - ist man dafür auch arbeitslosen versichert? Wenn man in dem Jahr auch Angestellter ist erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 10900 EUR - soweit stimmt das doch? Aber wie lange muss ich als Angestellter beschäftigt sein? Hätte möglicherweise hin und wieder die Möglichkeit für ein paar Tage (bis zu 1 - 2 Wochen) als Angestellter nebenbei zu arbeiten. In wie weit beeinflusst mich das? Gibt es da eine bestimmte Zeit die ich als Angestellter tätig sein muss um die 10900 zu erreichen? Wird das Gehalt, dass ich da verdiene irgendwie in die Berechnung eingebracht, die für das Gehalt als freier Dienstnehmer angestellt wird? Wie verhält sich das mit den Krankenkassen? Freier Dienstnehmer WGKK, Angestellter wäre NÖGKK? Danke vielmals Lukas
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.01.2008 15:45
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer und Angestellter
Es gibt keine Beschränkung.Sie müssen nur in diesem Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. Für die Einkommensberechnung werden beide Gehälter zusammengerechnet.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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