Liebes Forum!
Ein pauschalierter Landwirt (EW 3.000,- EUR) erledigt im Auftrag vom Maschinenring Grabungsarbeiten.
Einnahmen ca. 20.000,- p.a. Meines Erachtens könnten die 20.000,- abzgl. 50% pauschale BA als LuF Nebentätigkeit versteuert werden (Formular: Komb 26) und an USt könnten 10% an Nichtunternehmer verrechnet werden.
Liege ich da richtig?
Lg
Michael
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