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Verfasst von: Andrea am 10.01.2008 10:12
 


THEMA:  Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten im Speziellen der doppelten Haushaltsführung. Ich musste vor 1,5 Jahren meinen Wohnsitz verlassen und eine Arbeitsstelle 400 km entfernt annehmen. Mein Lebensgefährte ist in unserer gemeinsamen Wohnung zuhause, in welcher ich auch jedes Wochenende verbringe. Allerdings sind wir nicht zusammen gemeldet. Kann ich trotzdem die Kosten doppelter Haushaltsführung oder zumindest Familienheimfahrten absetzen? Vielen Dank. Liebe Grüße Andrea
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.01.2008 10:12
 


THEMA:  Re: Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
Versuchen kostet nichts. Nicht nur, dass Ihr Partner nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist,wie wollen Sie die Lebensgemeinschaft dem Finanzamt beweisen? Außerdem müssen Sie beweisen, dass er nicht mit Ihnen übersiedeln, konnte, z.B. weil er am Wohnort eine Beschäftigung hat.
Verfasst von: Bogusz Jerzy am 15.06.2011 18:40
 


THEMA:  Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

S.g.Damen u. Herren

Ich bitte Sie sehr hofflich um ein Paar Woerter zum Thema

MfG

Jerzy Bogusz

Verfasst von: Mag. Gerhard Distler am 23.06.2011 10:42
 


THEMA:  Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Kosten der doppelten Haushaltsführung können für maximal 6 Monate angesetzt werden (Vgl. EStR). Ich würde es aber trotzdem versuchen die gesamten 12 Monate eines Jahres berücksichtigen, wenn du tatsächlich nur wegen dem Job in eine Stadt gezogen bist. Die Heimfahrtskosten können mit der höchten Pendlerpauschale jährlich angesetzt werden.

Mfg

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