Verfasst von:
Andrea am
10.01.2008 10:12
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THEMA: Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten |
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten im Speziellen der doppelten Haushaltsführung.
Ich musste vor 1,5 Jahren meinen Wohnsitz verlassen und eine Arbeitsstelle 400 km entfernt annehmen. Mein Lebensgefährte ist in unserer gemeinsamen Wohnung zuhause, in welcher ich auch jedes Wochenende verbringe.
Allerdings sind wir nicht zusammen gemeldet. Kann ich trotzdem die Kosten doppelter Haushaltsführung oder zumindest Familienheimfahrten absetzen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Andrea
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.01.2008 10:12
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Verfasst von:
Bogusz Jerzy am
15.06.2011 18:40
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Verfasst von:
Mag. Gerhard Distler am
23.06.2011 10:42
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THEMA: Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten |
Kosten der doppelten Haushaltsführung können für maximal 6 Monate angesetzt werden (Vgl. EStR). Ich würde es aber trotzdem versuchen die gesamten 12 Monate eines Jahres berücksichtigen, wenn du tatsächlich nur wegen dem Job in eine Stadt gezogen bist. Die Heimfahrtskosten können mit der höchten Pendlerpauschale jährlich angesetzt werden.
Mfg |
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