Ich habe folgende Frage:
Ich habe fast 5 Jahre in der Schweiz gelebt und unselbständig gearbeitet. Im Juli 2007 habe ich meinen Hauptwohnsitz zurück nach Österreich verlegt und bin seitdem hier für dieselbe schweizer Firma angestellt. Werden meine schweizer Bezüge in 2007 (6 Monate) in der Arbeitnehmerveranlagung herangezogen oder nicht? Muss ich diese dort angeben? Zahlt es sich aus eine Arbeitnehmerveranlagung für 2006 zu machen oder nicht?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.01.2008 12:13
Wenn Sie erst ab Juli 2007 in Ö unbeschränkt steuerpflichtig sind,rechnet das Finanzamt nach meiner Erfahrung die schweizerischen Einkünfte nicht dazu.Insofern müsste sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen.