Sehr geehrtes Steuerforum-Team,
ich beziehe noch bis Anfang 2009 Kinderbetreuungsgeld, bin aber nicht in Karenz im eigentlichen Sinne, da ich mein Dienstverhältnis aufgelöst habe.
Ich habe die Möglichkeit, bei einem Schreibbüro mitzuhelfen und würde für diese Tätigkeiten (redigieren von Texten, Schreibarbeiten u.ä.) jeweils eine Honorarnote stellen. Mein Mann meint jedoch, dass ich, um regelmäßig Honorarnoten stellen zu können, ein Gewerbe anmelden müsste. Stimmt das?
Soweit ich weiß, müsste ich, wenn ich selbst Gewerbetreibende bin, im Falle eines weiteren Kindes während des Mutterschutzes jemanden beschäftigen, um Wochengeld beziehen zu können?
Danke im Voraus für die Antwort!
Elisabeth
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