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Verfasst von: Monika H. am 13.01.2008 20:26
 


THEMA:  Lohnsteuer und Behinderung
S.g. Forumteam! Ich bin Sehbehindert und bezog im Jahr 2007 eine Pension in der Höhe von 5567,94 netto jährl. Im Zuge des Jahresausgleiches bekomme ich € 110,-- retour. Meine Aufwendungen meine Behinderung betreffend übersteigen diesen Betrag aber bei weitem. Ich habe nun gehört mein Mann könne auch für mich abschreiben - Stimmt dies? Dazu dass mein Mann als Alleinverdiener gilt ist meine Pension ja zu hoch. Wie müßte ich vorgehen um etwas mehr finanziellen Spielraum zu erlangen? Für Tipps wäre ich dankbar. MfG Monika
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.01.2008 20:26
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer und Behinderung
Ihr Mann kann für Sie nur abschreiben,wenn ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Dieser steht ihm zu, wenn Sie nicht mehr als 2.200,--jährlich verdienen oder € 6.000,--wenn Sie ein Kind gem.§ 106 haben. Beziehen Sie Pflegegeld?
Verfasst von: barbara am 04.08.2011 10:37
 


THEMA:  Lohnsteuer und Behinderung

ich bin praktisch blind und würde gerne eine neue Arbeitsstelle antreten, di eFrage meines Arbeitgebers in spe lautet: gibt es eine erleichterte Lohnsteuer für Menschen mit Behinderung?

Danke Barbara

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