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Verfasst von:
Marion
am
14.01.2008 15:24
THEMA: EUSt (Software aus Drittland)
Wird für auf elektronischem Weg übermittelte Software (zollfrei) EUSt erhoben, oder ist diese befreit?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß
am
14.01.2008 15:24
THEMA: Re: EUSt (Software aus Drittland)
Ist der Empfänger kein Unternehmer, dann gilt die auf elektronischem Weg erbrachte Leistung auch als in Ö ausgeführt.
Mag. Veronika Weiß
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