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Verfasst von: Marion am 14.01.2008 15:24
 


THEMA:  EUSt (Software aus Drittland)
Wird für auf elektronischem Weg übermittelte Software (zollfrei) EUSt erhoben, oder ist diese befreit?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.01.2008 15:24
 


THEMA:  Re: EUSt (Software aus Drittland)
Ist der Empfänger kein Unternehmer, dann gilt die auf elektronischem Weg erbrachte Leistung auch als in Ö ausgeführt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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