Verfasst von:
Mb am
16.01.2008 05:05
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THEMA: Korrekte Verrechnung von Umsatzsteuer |
Ich habe eine Frage bzgl. Umsatzsteuer bzw. zur korrekten Vorgangsweise bzgl. Umsatzsteuer.
Ich bin seit einigen Jahren als selbständiger Programmierer tätig und habe noch nie die Kleinunternehmergrenze überschritten. Daher habe ich alle Rechnungen ohne Angabe von UID und UST ausgestellt.
Im Jahr 2007 habe ich Rechnungen im Wert von ca. 35000.- Euro bis einschließlich Dezember 2007 gestellt.
Da aus meiner Sicht die Kleinunternehmergrenze von 30000.- Euro überschritten wurde, habe ich Anfang Jannuar um eine UID-Nr. angsucht um ab 2008 Rechnungen mit UID und UST zu stellen.
Jetzt zu meinem Problem:
21000.- Euro habe ich erst im Jänner 2008 überwiesen bekommen.
1.) Frage: gelten die 21000.- Euro nun als Einnahme für Jannuar 2008 ?
2.) Frage: muß ich für diese 21000.- Euro nun im Jannuar 2008 UST bezahlen obwohl die Rechnungen noch ohne UID und UST ausgestellt wurden ?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
16.01.2008 05:05
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THEMA: Re: Korrekte Verrechnung von Umsatzsteuer |
1.) Frage: gelten die 21000.- Euro nun als Einnahme für Januar 2008?
Für einen E/A-Rechner handelt es sich um eine Einnahme des Jahres 2008.
2.) Frage: muß ich für diese 21000.- Euro nun im Januar 2008 UST bezahlen obwohl die Rechnungen noch ohne UID und UST ausgestellt wurden ?
ja - wenn es sich bei dem Kunden um einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer handelt, können Sie die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen. Legen Sie der Belastungsanzeige eine Erklärung bei, warum Sie erst jetzt die Umsatzsteuer verrechnen.
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