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Verfasst von: Markus12 am 16.01.2008 05:12
 


THEMA:  Honorarnote bei unselbständiger Arbeit
Ich arbeite seit August 2007 unselbständig als Software Entwickler. Nebenbei habe ich auch ein kleines Projekt im letzten Jahr auf Werkvertragsbasis durchgeführt und mit einer Honorarnote (1000E) in Rechnung gestellt. Nun stellt sich die Frage wie ich diese 1000E nun in der Arbeitnehmerveranlagung angeben kann. Bei meinem FinanzOnline finde ich keine sonstigen Einnahmen oder ähnliches?
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.01.2008 05:12
 


THEMA:  Re: Honorarnote bei unselbständiger Arbeit
Wenn der Gewinn aus der Nebentätigkeit unter € 730,00 beträgt, müssen Sie die Nebentätigkeit nicht angeben. Von der Einnahme können Sie Ausgaben, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit anfallen (Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten, etc) abziehen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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