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Verfasst von: Vera Rainalter am 16.01.2008 10:46
 


THEMA:  Urlaub ausbezahlen lassen
Hallo! Ich bitte um Hilfe! Ich möchte kündigen, habe aber knapp 60 Tage Resturlaub (habe in den letzten drei Jhren kaum Urlaub verbraucht bzw. Zeitausgleich bekommen) - nun möchte ich mir diesen Urlaub ausbezahlen lassen, möchte aber gleichzeitig sehr bald einen neuen Job anfangen. Meine Frage: wie sieht es hier mit steuerlichen Nachteilen aus? Lässt sich sagen, wieviel ich für diese 60 Tage rausbekommen kann? Mein Netto-Einkommen beträgt übrigens 1400€ pro Monat. Danke!
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.01.2008 10:46
 


THEMA:  Re: Urlaub ausbezahlen lassen
Die Urlaubsersatzleistung wird in einen laufenden Bezug und in eine Sonderzahlung aufgeteilt. Davon sind Sozialversicherung und Lohnsteuer zu bezahlen. Die Sonderzahlung wird mit dem festen Steuersatz versteuert.
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