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Verfasst von: Xaver160 am 17.01.2008 14:21
 


THEMA:  Abgrenzung 31.12.
Sg. Damen und Herren! Ich bin gerade dabei meinen Abschluss nach §4/3 selbst zu machen! Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich offene Forderungen sowie Verbindlichkeiten abgrenzen muss??!! Wenn ja, wie würde die Buchung zum 31.12. aussehen? Ist am 01.01. dann auch eine Buchung zu machen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!!! mfg
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.01.2008 14:21
 


THEMA:  Re: Abgrenzung 31.12.
Für einen E/A-Rechner gibt es keine Forderungen und Verbindlichkeiten.
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