Guten Tag,
wenn man als wissenschaftliche Hilfskraft bei einem außeruniversitären Forschungsinstitut arbeitet und zur Vergütung der Leistung eine Honorarnote stellt, ist es dabei notwendig eine Steuernummer anzugeben?
bzw. ist es rechtlich OK wenn der Arbeitgeber die Steuernummer verlangt?
wie kommt man zu dieser Steuernummer? bzw.
was ist der unterschied zw einer Steuernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
wenn man weniger als 730 EUR im Jahr verdient ist es dann notwendig einen Steuerausgleich zu machen? wenn ja, muss dann der Betrag angegeben werden oder kann, wenn der Betrag unter 730 EUR ist einfach weggelassen werden?
In wie weit wirkt sich der Bezug von Studienbeihilfe darauf aus?
vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
mfg,
tom |
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