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Verfasst von: Lord Loki am 18.01.2008 14:17
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer: Umsatz - Gewinn
Hallo Als freier Dienstnehmer muss ich ja am Ende des Jahres die Einkommensteuererklärung abgeben. Zu Versteuern ist hier bei der Gewinn - meine Frage dreht sich jetzt darum was ich alles abziehen darf vom Umsatz: 1) SV Anteil des Dienstnehmers 2a) pauschale Betriebsausgabenabzug - und sonst nix 2b) alles mögliche was mit der Tätigkeit zu tun hat,... was fällt da alles rein? - Fachbücher - Arbeitsmittel - Fortbildung - Reisen - .... Es gibt ja auch die Pendlerpauschale - für mich käme die kleine ab 20km in Frage, das bedeutet im Jahr 546 Euro. - Bekomme ich diese 564 Euro ausbezahlt oder ist das der Betrag den ich vom Umsatz abziehen kann um meinen Gewinn zu schmälern? kann ich wenn ich die Pendlerpauschale beantrage auch zusätzlich Fahrtkosten (Monatskarten der Wiener Linien) absetzten? Die Pendlerpauschale gilt ja nur für Wohnung-Arbeit und nicht für Fahrten während der Arbeit oder? Danke Lukas
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