KFZ v. Drittem / Anmietung eines KFZ´s
Bei Entgeltlicher Überlassung und eine mehr als 50 %igen betr. Nutzung kann das KM-Geld geltend gemacht werden (bei einer Nutzung von nicht mehr als einem Monat)
Könnte mir bitte jemand mitteilen, ob sich die og. Einmonatsfrist auf das Kalenderjahr bezieht oder ist es möglich z.B.: im März und im Oktober jeweils ein KFZ für je einen Monat zu mieten und dafür jeweils das Kilometergeld anzusetzen?
DANKE
und Liebe Grüße
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