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Verfasst von: Jenny am 21.01.2008 10:34
 


THEMA:  Spekulationsverlust
Meine Frage bezüglich Spekulationssteuer: wenn meine Spekulationsverluste die Gewinne übertreffen, kann ich dann Steuer zurückfordern? Wenn ja, wie muss ich meine Arbeitnehmerveranlagung formulieren? Danke
Verfasst von: Abel am 21.01.2008 10:34
 


THEMA:  Re: Spekulationsverlust
Nein,Verluste aus Sepkulationsgeschäften sind mit anderen Einkünften nicht ausgleichsfähig. Wenn es sich um gewerbliche Geschäfte handelt, ist evtl. ein Verlustvortrag möglich. Da würde ich einen Steuerberater zu Rate ziehen Lg Abel
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